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   OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - I-10 U 190/04   

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https://dejure.org/2005,5741
OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - I-10 U 190/04 (https://dejure.org/2005,5741)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.05.2005 - I-10 U 190/04 (https://dejure.org/2005,5741)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - I-10 U 190/04 (https://dejure.org/2005,5741)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zum Betrieb eines als Swinger-Club vermieteten Objekts; Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs; Ersatz nutzloser Aufwendungen; Ordnungsbehördlich unzulässige Nutzung der Mieträume als Swinger-Club; Rüge der Richtigkeit und Vollständigkeit der getroffenen ...

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § ... 154 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 254; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 284; ; BGB § 288 a.F.; ; BGB § 535 Satz 2 a.F.; ; BGB § 537 a.F.; ; BGB § 537 Abs. 1; ; BGB § 538; ; BGB § 538 Abs. 1; ; BGB § 542 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 542 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 557 a.F.; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 823; ; BGB § 826; ; BauGB § 34; ; BauGB § 35; ; BauGB § 35 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 3 Nr. 3; ; BauNVO § 15 Abs. 1 Nr. 2; ; BauNVO § 15; ; ZPO § 287; ; ZPO § 356

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mietvertrag: Fortfall der Nutzungsmöglichkeit des Mietobjekts für den Betrieb eines Swinger-Clubs - Zum Schadensersatzanspruch des Mieters wegen vergeblicher Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 707
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 10 U 190/04
    Sie beruht auf der Überlegung, dass jemand, der diejenige Sorgfalt außer acht lässt, die nach Lage der Sache erforderlich erscheint, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, auch den Verlust oder die Kürzung seiner Ansprüche hinnehmen muss, weil es im Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem unbillig erscheint, dass jemand für den von ihm erlittenen Schaden trotz eigener Mitverantwortung vollen Ersatz fordert (vgl. z.B. BGH NJW 1997, 2234 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 10 U 190/04
    Zwar ist der Berufung zuzugeben, dass die Vorschrift des § 15 BNVO für die Beurteilung des streitigen Vorhabens nicht heranzuziehen ist, weil die Anwendung des § 15 BauNVO auf "Baugebiete" beschränkt ist und daher den Außenbereich nicht erfassen kann (BVerwGE 28, 268).
  • VGH Bayern, 29.12.2003 - 25 B 98.3582

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Swinger-Clubs im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 10 U 190/04
    Ungeachtet dessen, dass ein Swinger-Club bauplanungsrechtlich nicht einer Gaststätte gleichgesetzt werden kann - vielmehr handelt es sich um eine Vergnügungsstätte, vgl. BayVGH, BayVBl 2004, 751; VG Schleswig, Beschl. v. 6.12.2001, 5 B 93/01; VG Neustadt, Urt. v. 25.7.2002, 2 K 357/02 NW, m.w.N.) - ist dieser Nutzungszweck zu einem nicht näher mitgeteilten Zeitpunkt aufgegeben worden, so dass sich hieraus kein Bestandsschutz ableiten lässt.
  • VG Neustadt, 25.07.2002 - 2 K 357/02

    Außenbereich: Nutzungsänderung eines Gartenbaubetriebs in Swingerclub

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 10 U 190/04
    Ungeachtet dessen, dass ein Swinger-Club bauplanungsrechtlich nicht einer Gaststätte gleichgesetzt werden kann - vielmehr handelt es sich um eine Vergnügungsstätte, vgl. BayVGH, BayVBl 2004, 751; VG Schleswig, Beschl. v. 6.12.2001, 5 B 93/01; VG Neustadt, Urt. v. 25.7.2002, 2 K 357/02 NW, m.w.N.) - ist dieser Nutzungszweck zu einem nicht näher mitgeteilten Zeitpunkt aufgegeben worden, so dass sich hieraus kein Bestandsschutz ableiten lässt.
  • VG Schleswig, 06.12.2001 - 5 B 93/01

    Nutzungsuntersagung, Swinger-Club, Vergnügungsstätte, Mischgebiet, Verein,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 10 U 190/04
    Ungeachtet dessen, dass ein Swinger-Club bauplanungsrechtlich nicht einer Gaststätte gleichgesetzt werden kann - vielmehr handelt es sich um eine Vergnügungsstätte, vgl. BayVGH, BayVBl 2004, 751; VG Schleswig, Beschl. v. 6.12.2001, 5 B 93/01; VG Neustadt, Urt. v. 25.7.2002, 2 K 357/02 NW, m.w.N.) - ist dieser Nutzungszweck zu einem nicht näher mitgeteilten Zeitpunkt aufgegeben worden, so dass sich hieraus kein Bestandsschutz ableiten lässt.
  • BGH, 23.09.1992 - XII ZR 44/91

    Mängelhaftung bei Bauverzögerung wegen Nachbarwiderspruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 10 U 190/04
    Voraussetzung dafür ist vielmehr, dass die fehlende Genehmigung eine Aufhebung oder erhebliche Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Folge hat (BGH, NJW 1992, 3226).
  • BGH, 20.04.1977 - VIII ZR 287/75

    Pachtdiskothek im Mischgebiet

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 10 U 190/04
    Insbesondere stellen behördliche Beschränkungen des Gebrauchs oder der Nutzung der Pachtsache, wenn sie auf deren Beschaffenheit und Lage beruhen, einen Sachmangel dar, so dass der Verpächter aus Garantiehaftung auch bei fehlendem Verschulden zum Schadensersatz verpflichtet ist (BGH, NJW 1977, 1285; LM Nr. 17 zu § 537 BGB).
  • BVerwG, 10.04.1968 - IV C 3.67

    Zulässigkeit eines Autokinos im Außenbereich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 10 U 190/04
    Als entgegenstehender öffentlicher Belang zählt hierzu das Interesse angrenzender Bewohner an der Freihaltung von Verkehrslärm, insbesondere des Zu- und Abgangs von Besucherfahrzeugen (BVerwGE 29, 286; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 7. Aufl., 1999, § 35, RdNr. 56), wie sie bei einer Nutzung als Swinger-Clubs naturgemäß zu erwarten sind.
  • LG Potsdam, 27.02.2015 - 13 S 46/14

    Wohnraummiete: Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen als Mietmangel;

    Fehlt für die Nutzung der Mietsache die öffentlich-rechtliche Genehmigung, so kann somit von einem Mietmangel in der Regel nur gesprochen werden, wenn die Behörde die Nutzung untersagt oder das behördliche Einschreiten zu erwarten ist (BGH NJW 2009, 3421; OLG Düsseldorf ZMR 2005, 707).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2010 - 24 U 195/09

    Mietminderung bei negativer Umsatzentwicklung in Gewerbemieträumen

    Eine solche liegt regelmäßig nur vor, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts untersagt oder wenn ein behördliches Einschreiten insoweit ernstlich zu erwarten ist (vgl. BGH ZMR 1971, 220; Senat, Urteil vom 5. Mai 2009, I-24 U 87/08, bei juris, und BeckRS 2009, 19328; OLG Düsseldorf - 10. Zivilsenat - DWW 2005, 235; DWW 2006, 240; KG GE 2002, 664; Wolf/ Eckert/Ball, 10. Auflage, Rdn. 285).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2009 - 24 U 87/08

    Änderung des Mietzinses wegen behördlicher Untersagung der Nutzung des

    Eine solche liegt regelmäßig nur vor, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts untersagt oder wenn ein behördliches Einschreiten insoweit ernstlich zu erwarten ist (vgl. BGH ZMR 1971, 220; OLG Düsseldorf - 10. Zivilsenat - DWW 2005, 235; DWW 2006, 240; Senat a.a.O.; KG GE 2002, 664).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2006 - 10 U 166/05

    Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs bei Fehlen einer für die gewerbliche

    Eine solche liegt regelmäßig nur vor, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts untersagt oder wenn ein behördliches Einschreiten insoweit ernstlich zu erwarten ist (vgl. BGH, Versäumnisurt. v. 9.1.2002, XII ZR 182/98; BGH, Urt. v. 20.1.1971, ZMR 1971, 220; Senat, Urt. v. 12.5.2005, DWW 2005, 235 = ZMR 2005, 707; KG, Urt. v. 7.3.2002, GE 2002, 664).
  • KG, 15.02.2007 - 8 U 138/06

    Mietvertrag: Anspruch auf Rückzahlung von Mietzins und Schadensersatzanspruch

    Da die Rechtsordnung eine Selbstgefährdung und Selbstschädigung nicht verbietet, geht es im Rahmen von § 254 BGB nicht um eine rechtswidrige Verletzung einer gegenüber einem anderen oder gegenüber der Allgemeinheit bestehenden Rechtspflicht, sondern nur um einen Verstoß gegen Gebote der eigenen Interessenwahrnehmung (OLG Düsseldorf Urteil vom 12. Mai 2005 - 10 U 190/04 -, veröffentlicht bei JURIS).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 24 U 152/11

    Rechte des Mieters bei öffentlich-rechtlichen Beschränkungen und

    Diese Voraussetzung ist regelmäßig nur dann erfüllt, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts bereits untersagt hat oder ein behördliches Einschreiten ernstlich zu erwarten ist (BGH, ZMR 1971, 220; Senat, a.a.O.; OLG Düsseldorf [10. Zivilsenat], DWW 2005, 235).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2011 - 24 U 76/11

    Rechte des Mieters bei möglicher Erteilung einer Gaststättenkonzession für ein

    Eine solche erhebliche Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch, die zu einer Minderung berechtigt, kommt nur dann in Betracht, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjektes in der erforderlichen Form untersagt hat oder ein behördliches Einschreiten als sicher zu erwarten ist (vgl. BGH, ZMR 1971, 220; NJW 2009, 3421; Senat, OLGR 2006, 716 = DWW 2006, 286; OLGR 2009, 647 = GE 2009, 1046; ZMR 2011, 118 = MDR 2010, 1244; ZMR 2011, 795 = GE 2011, 689; ZMR 2011, 867; Beschluss vom 19.07.2011 - I-24 U 31/11, juris; Beschluss vom 26.10.2011 - I-24 U 70/11, juris; OLG Düsseldorf [10. ZS], DWW 2005, 235; DWW 2006, 240, GuT 2007, 217 f.).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2010 - 24 U 67/10

    Mietminderung bei Vorenthaltung der Nutzung eines im Rahmen eines

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 24 U 202/09

    Recht des Mieters auf Zustimmung zur nicht von der Baugenehmigung gedeckter

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2005 - 10 U 100/05

    Mietmangel bei Fehlen einer für die gewerbliche Nutzung an sich erforderlichen

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 24 U 43/10

    Abweisung der Klage des Hauptmieters gegen den Untermieter auf Zahlung von

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